Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
- U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
- U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
- U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
- U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
- U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder – falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin)
In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).
- U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
- U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
- J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
- J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
Erstattung
Meldepflicht
Gelbes und grünes Heft
Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.