U1 – die erste Vorsorge

Die erste Vorsorgeuntersuchung findet direkt nach der Entbindung im Kreißsaal statt. Zunächst wird begutachtet, ob das Kind die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat und in welchem Gesundheitszustand es sich befindet. Dabei werden Herz und Lunge abgehorcht, die Haut auf ihre Durchblutung untersucht sowie Muskelspannung und angeborene Reflexe sorgfältig überprüft.

Bei der U1 erhält das Neugeborene Vitamin-K-Tropfen, um eine Unterversorgung, die eine Blutgerinnungsstörung verursachen kann, auszugleichen.

Anschließend wird das Neugeborene von der Hebamme gewogen sowie Körperlänge und Kopfumfang gemessen.

U2 – zweite Vorsorge

Bei der so genannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine gründliche Untersuchung, die normalerweise zwischen dem 3. und 10. Lebenstag (spätestens jedoch bis zum 14. Lebenstag, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden) meist noch in der Entbindungsklinik stattfindet.

Dabei werden die Organe, Geschlechtsteile, Haut und Knochen untersucht sowie die Verdauungstätigkeit und Reflexe des Nervensystems überprüft. Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen.

Außerdem wird dem Kind zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus einer Vene oder Ferse Blut abgenommen (Neugeborenen-Screening), um es auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen hin zu untersuchen. Krankheiten wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose), die Eiweiß-Stoffwechsel-Erkrankung Phenylketonurie, bestimmte Fettstoffwechselstörungen oder die Zucker-Stoffwechselerkrankung Galaktosämie und andere Erkrankungen werden so frühzeitig festgestellt.

Da viele Mütter das Krankenhaus schon frühzeitig verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt), müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung und das Screening ( 36.-72.Lebensstunde) nicht zu versäumen.

U3 – die dritte Vorsorge

Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche ist die dritte Vorsorgeuntersuchung vorgesehen (frühestens ab der 3. Lebenswoche und spätestens bis zur 8. Lebenswoche, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Da in den meisten Fällen die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik stattfinden, ist die U3 die erste Untersuchung in der Kinderarztpraxis. Es wird überprüft, ob sich das Baby in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht.

Das Kind sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen.

U4 – die vierte Vorsorge

Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden).

Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. Zum Beispiel ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Desweiteren wird überprüft inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Die meisten Kinder sind in der Lage, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ zu führen. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Gezielte Greifversuche zeigen sich meist erst etwas später.

U5 – die fünfte Vorsorge

Ist das Baby ein halbes Jahr alt, findet bereits die 5. Vorsorgeuntersuchung statt (idealerweise zwischen 6. und 7. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens bis zum 8. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Es wird kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling ist meistens schon in der Lage in Sitzposition das Köpfchen gut halten zu können und kann häufig auch schon  gezielt nach Gegenständen greifen.

Bei der U5 werden auch das Hör- und Sehvermögen nochmals getestet. Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein.

U6 – die sechste Vorsorge

Kurz bevor das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“  (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.

Es wird geprüft, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen. Außerdem wird sich nach den sprachlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Verhalten erkundigt und die Eltern an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen erinnert.