U7 – die siebte Vorsorge

Kurz vor dem 2. Geburtstag findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen verstehen?

U7a – die zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter

Um die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, ist die  U7a mit drei Jahren vorgesehen (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat). Die Untersuchung soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.

U8 – die achte Vorsorge

Bei der  8. Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel im Alter von vier Jahren stattfindet (idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat) wird die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes untersucht. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, wird über therapeutische Fördermaßnahmen gesprochen. Bei der U8 werden außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht. Auch wird ein Hörtest durchgeführt (nur bei infektfreien Kindern).

Die Untersuchung sollte nicht vor dem 43. Lebensmonat (früher als 5 Monate vor dem vierten Geburtstag) und nicht nach dem 50. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem vierten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.

 

U9 – die neunte Vorsorge

Die letzte von insgesamt neun Vorsorgeuntersuchungen zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, d.h. mit etwa fünf Jahren, ist  die umfangsreichste. Dabei wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen, werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Untersucht werden auch das Sprachvermögen und das  Sozialverhalten. Bei Auffälligkeiten werden therapeutische Fördermaßnahmen besprochen und eingeleitet.

Die Untersuchung sollte nicht vor dem 58. Lebensmonat (früher als 2 Monate vor dem fünften Geburtstag) und nicht nach dem 66. Lebensmonat (später als ein halbes Jahr nach dem fünften Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.