Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
- U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
- U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
- U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
- U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
- U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder – falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin)
In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).
- U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
- U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
- J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
- J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
Erstattung
Meldepflicht
Gelbes und grünes Heft
Säuglinge – U1 bis U6
U1 – die erste Vorsorge
Die erste Vorsorgeuntersuchung findet direkt nach der Entbindung im Kreißsaal statt. Zunächst wird begutachtet, ob das Kind die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat und in welchem Gesundheitszustand es sich befindet. Dabei werden Herz und Lunge abgehorcht, die Haut auf ihre Durchblutung untersucht sowie Muskelspannung und angeborene Reflexe sorgfältig überprüft.
Bei der U1 erhält das Neugeborene Vitamin-K-Tropfen, um eine Unterversorgung, die eine Blutgerinnungsstörung verursachen kann, auszugleichen.
Anschließend wird das Neugeborene von der Hebamme gewogen sowie Körperlänge und Kopfumfang gemessen.
U2 – zweite Vorsorge
Bei der so genannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine gründliche Untersuchung, die normalerweise zwischen dem 3. und 10. Lebenstag (spätestens jedoch bis zum 14. Lebenstag, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden) meist noch in der Entbindungsklinik stattfindet.
Dabei werden die Organe, Geschlechtsteile, Haut und Knochen untersucht sowie die Verdauungstätigkeit und Reflexe des Nervensystems überprüft. Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen.
Außerdem wird dem Kind zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus einer Vene oder Ferse Blut abgenommen (Neugeborenen-Screening), um es auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen hin zu untersuchen. Krankheiten wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose), die Eiweiß-Stoffwechsel-Erkrankung Phenylketonurie, bestimmte Fettstoffwechselstörungen oder die Zucker-Stoffwechselerkrankung Galaktosämie und andere Erkrankungen werden so frühzeitig festgestellt.
Da viele Mütter das Krankenhaus schon frühzeitig verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt), müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung und das Screening ( 36.-72.Lebensstunde) nicht zu versäumen.
U3 – die dritte Vorsorge
Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche ist die dritte Vorsorgeuntersuchung vorgesehen (frühestens ab der 3. Lebenswoche und spätestens bis zur 8. Lebenswoche, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Da in den meisten Fällen die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik stattfinden, ist die U3 die erste Untersuchung in der Kinderarztpraxis. Es wird überprüft, ob sich das Baby in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht.
Das Kind sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen.
U4 – die vierte Vorsorge
Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden).
Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. Zum Beispiel ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Desweiteren wird überprüft inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Die meisten Kinder sind in der Lage, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ zu führen. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Gezielte Greifversuche zeigen sich meist erst etwas später.
U5 – die fünfte Vorsorge
Ist das Baby ein halbes Jahr alt, findet bereits die 5. Vorsorgeuntersuchung statt (idealerweise zwischen 6. und 7. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens bis zum 8. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Es wird kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling ist meistens schon in der Lage in Sitzposition das Köpfchen gut halten zu können und kann häufig auch schon gezielt nach Gegenständen greifen.
Bei der U5 werden auch das Hör- und Sehvermögen nochmals getestet. Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein.
U6 – die sechste Vorsorge
Kurz bevor das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“ (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.
Es wird geprüft, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen. Außerdem wird sich nach den sprachlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Verhalten erkundigt und die Eltern an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen erinnert.
Kleinkinder – U7 bis U9
U7 – die siebte Vorsorge
Kurz vor dem 2. Geburtstag findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen verstehen?
U7a – die zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter
Um die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, ist die U7a mit drei Jahren vorgesehen (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat). Die Untersuchung soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.
U8 – die achte Vorsorge
Bei der 8. Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel im Alter von vier Jahren stattfindet (idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat) wird die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes untersucht. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, wird über therapeutische Fördermaßnahmen gesprochen. Bei der U8 werden außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht. Auch wird ein Hörtest durchgeführt (nur bei infektfreien Kindern).
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 43. Lebensmonat (früher als 5 Monate vor dem vierten Geburtstag) und nicht nach dem 50. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem vierten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.
U9 – die neunte Vorsorge
Die letzte von insgesamt neun Vorsorgeuntersuchungen zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, d.h. mit etwa fünf Jahren, ist die umfangsreichste. Dabei wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen, werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Untersucht werden auch das Sprachvermögen und das Sozialverhalten. Bei Auffälligkeiten werden therapeutische Fördermaßnahmen besprochen und eingeleitet.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 58. Lebensmonat (früher als 2 Monate vor dem fünften Geburtstag) und nicht nach dem 66. Lebensmonat (später als ein halbes Jahr nach dem fünften Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.
Jugendliche – J1 und J2
J1 – wichtige Vorsorge für Jugendliche
Diese vorletzte Vorsorgeuntersuchung (J1) sollte zwischen 12 und 14 Jahren (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) stattfinden. Es ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird.
Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.
J2 – bald erwachsen
Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1 (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten.
Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten für die J2 übernimmt, oder ob Sie die Kosten selbst zahlen müssen.